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Dr. Hans Gärtner
Praxis Dr. Hans-A. Gärtner, Marion Schuka

Photo-aktivierte Chemotherapie (PACT)

An vielen Erkrankungen im Mund sind krankmachende (pathogene) Mikroorganismen (Bakterien) beteiligt. Das Ziel unserer Therapie ist es immer, die Anzahl dieser pathogenen Bakterien zu reduzieren oder sie ganz zu beseitigen.

Zusätzlich zu den klassischen Methoden kommt bei uns die antimikrobielle Photo-aktivierte Chemotherapie zum Einsatz. Diese setzen wir vorwiegend bei Parodontitisbehandlungen und Wurzelkanalbehandlungen ein, weil sie die Beseitigung schädlicher Bakterien wirksam unterstützt. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Kariestherapie, bei der Restkeime substanzschonend beseitigt werden können, bevor die endgültige Füllung erfolgt.

Ebenso kann die Photo-aktivierte Chemotherapie bei der Desinfektion von infizierten Wunden, z.B. nach Zahnextraktionen, aber auch bei Aphten im Mund oder Herpesbläschen an der Lippe zur Anwendung kommen.

Der wichtigste Bestandteil der Photo-aktivierten Chemotherapie ist ein – meist blau – gefärbtes Gel, der so genannte Photosensitizer. Dieses Gel wird in die entzündeten Bereiche gegeben, erkennt die schädlichen Bakterien und haftet sich an diese an. Nun folgt der Einsatz des Laserlichts, wodurch das Gel mit einer bestimmten Energie bestrahlt wird.

Bei diesem Vorgang kommt es zu einer chemischen Reaktion und es entsteht Sauerstoff. Die krankmachenden Bakterien reagieren empfindlich auf den Sauerstoff und werden abgetötet, während alle anderen Körperzellen davon nicht betroffen sind.

  • Die Photo-aktivierte Chemotherapie wirkt desinfizierend (bakterienabtötend).
  • Verzicht auf Antibiotika. Bei manchen Patienten ist aufgrund des starken Entzündungsgrades eine begleitende Behandlung mit Antibiotika sinnvoll. Mit dem Einsatz der PACT-Therapie kann häufig darauf verzichtet werden.
  • Es werden nur die krankmachenden Bakterien entfernt. Gesunde Körperzellen werden dabei nicht behandelt.
  • Der Laser nimmt keinen Einfluss auf das umliegende Gewebe. Das ermöglicht eine schnellere Heilung und eine schmerz-, blutungsarme und substanzschonende Behandlung.

Die Anwendung der Photo-aktivierten Chemotherapie ist immer zuzahlungspflichtig, weil sie nicht Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Sie wird auch nicht in jedem Fall von den privaten Versicherern übernommen, da es sich um eine neue Therapieform handelt. Die Höhe der Zuzahlung entspricht dem zeitlichen Aufwand und dem Materialeinsatz.