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Dr. Hans Gärtner
Praxis Dr. Hans-A. Gärtner, Marion Schuka

Prophylaxeleistungen

was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen umfasst im Bereich der zahnärztlichen Prophylaxe folgende Untersuchungen und Maßnahmen (Stand: Oktober 2008):

Für Kinder und Jugendliche

Bis zum 6. Lebensjahr sind drei Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen.

Ab dem 7. bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Individualprophylaxeprogramm. Je nach individuellen Voraussetzungen und Kariesrisiko umfasst es unter anderem:

Halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen der Zahngesundheit und des Mundhygienestatus, z. B. wie viel Zahnbeläge vorliegen und wie gesund das Zahnfleisch ist. Auch das Anfärben der Zahnbeläge, um sie sichtbar zu machen, zählt dazu.

Falls notwendig, weitere Untersuchungen wie Röntgenaufnahmen, beispielsweise wenn eine Karies in den Zwischenräumen vorliegen könnte.

Eine Aufklärung, wie es zu Karies, Zahnfleischentzündungen und Zahnunfällen kommen kann und wie das Kind bzw. der Jugendliche sie am besten vermeidet.

Zahnputzschulungen und Erklärungen zur zahngesunden Ernährung.

Eine Überprüfung der Zahnpflege und erneute Motivation des Kindes.

Fluoridierungen, insbesondere bei hohem Kariesrisiko sowie Fissurenversiegelungen für die bleibenden, kariesfreien Molaren (hinteren Backenzähne).

Für Erwachsene

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Erwachsene nur die Kosten für

  • halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen der Zahngesundheit und des Zahnfleischs, inklusive eventuell notwendiger, weiterer Untersuchungen z. B. Röntgenaufnahmen.
  • Eine kurze Beratung zur häuslichen Prophylaxe.
  • Außerdem wird einmal jährlich die Entfernung von Zahnstein bezahlt.

Aus unserer Sicht ist eine bloße jährliche Entfernung von Zahnstein für eine effektive Prophylaxe unzureichend.

Eine professionelle Zahnreinigung geht weit über die Entfernung von Zahnstein hinaus und ist ein effektives Mittel, um die Zahn- und Mundgesundheit langfristig zu erhalten. Dies ist im Übrigen auch die Auffassung vieler gesetzlicher Krankenkassen. Dennoch ist diese Prophylaxemaßnahme nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten, d.h. wir müssen Ihnen professionelle Zahnreinigungen in Rechnung stellen. Die Kosten richten sich dabei nach Ihren individuellen Voraussetzungen. Wir beraten Sie dazu gerne.

Für einen Termin zur professionellen Zahnreinigung wie für die übrigen halbjährlichen Vorsorgetermine müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen, es sei denn, es wird eine weitere Behandlung notwendig.

Sie sind privat versichert oder haben eine Zahnzusatzversicherung?

Welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kundenbetreuer der Versicherung.